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Wildsteiner Weg 5
56841 Traben-Trarbach

Haus- und Badeordnung

Unsere Regeln in der Therme

§ 1 Allgemeines

1.1 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast diese Haus- und Badeordnung sowie bei Nutzung besonderer Einrichtungen des Bades (wie Sauna, Solarien) die aushängenden besonderen Nutzungsordnungen für diese Einrichtungen an.

1.2 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne das es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

§ 2 Badegäste

2.1 Die Benutzung des Bades und der Saunaanlage ist grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Haus- und Badeordnung möglich.

2.2 Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
b) Personen, die Tiere mit sich führen (auch Blindenführhunde),
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit, (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser gelangen können.
d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, es sei denn, dies ist ausdrücklich von der Verwaltung der Moseltherme genehmigt.

2.3 Folgendem Personenkreis ist die Benutzung der Moseltherme nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet:
a) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können.
b) Kinder bis 8 Jahren.
c) Personen mit geistigen Behinderungen.
d) Personen, die unter Ohnmachts- oder Krampfanfällen leiden.
e) Blinde

2.4 Der Besuch der Saunaanlage ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines von den Erziehungsberechtigten Bevollmächtigten gestattet.
2.5 Der Aufenthalt von männlichen Kindern in der Damensauna ist bis zum Vollenden des 9. Lebensjahres gestattet.

2.6 Die Nutzung der Solarien ist Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt. Bei der Nutzung der Solarien besteht eine Schutzbrillenpflicht. Schutzbrillen können beim Personal ausgeliehen werden.

§ 3 Entgelte

3.1 Die Preise werden über die ausgehängte Preisliste und Prospekte bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

3.2 Der Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen sein.

3.3 Tageskarten gelten nur einmal am Kauftag, für den sie gelöst wurden.

3.4 Das Anrechnen von mehreren Rabatten ist nicht möglich.

3.5 Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt vom Badegast zu prüfen. Eine Reklamation ist nur möglich, wenn der Kunde nachweist, zu wenig Wechselgeld erhalten zu haben.

3.6 Gelöste Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.

3.7 Wertkarten berechtigen zu einem Rabatt auf ausgewählte Einzeleintrittspreise. Dies gilt nicht bei Erwerb von Artikeln aus dem Bädershop, sowie Coins für das Solarium. Der rabattierte Einzelpreis wird jeweils abgebucht. Die Karten sind nicht personengebunden. Bei Verlust wird nur nach Vorlage des Kassenbons eine Ersatzwertkarte ausgestellt.

3.8 Von der Moseltherme oder deren Verwaltung ausgegebene Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt.

3.9 Soweit in dem Bad Coins ausgegeben werden, dienen diese als Zugangsberechtigung innerhalb der gebuchten Bereiche, z.B. Solarium.

3.10 Der Badegast muss alle vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände

die Zugangsberechtigung, welche auch zum Schließen der Garderoben- und Wertfachschränke dient,
eventuell Leihbademantel,
eventuell Leihhandtuch
so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er die Zugangsberechtigung am Körper, z.B. am Arm, zu tragen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

Bei einem schuldhaften Verlust der dem Badegast vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:

1. 20,00 €
2. 30,00 €
3. 10,00 €

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

§ 4 Öffnungs- und Badezeiten

4.1 Die Öffnungszeiten werden über Aushänge und Prospekte bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

4.2 Die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (wie z.B. Überfüllung, Betriebsstörungen, Stromausfall, Gewitter o.a.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Der Betreiber behält sich vor, Attraktionen im Beckenbereich abzuschalten oder einzuschränken. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchem Fall nicht, es sei denn, die Nutzungseinschränkung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Verschulden des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und der Badegast wurde vor Erwerb/Vorlage der Zutrittsberechtigung über die Nutzungseinschränkung nicht informiert (z.B. weil die Nutzungseinschränkung während der Nutzungszeit des Badegastes angeordnet wurde).

4.3 Die Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Das Ende für die Nutzung der Badeinrichtungen ist so zu wählen, dass das Bad mit Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann. Die Badezeit endet 30 Minuten vor Schließung des Bades.

§ 5 Verhalten in der Moseltherme

5.1 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5.2 Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Der Badegast haftet für von ihm schuldhaft verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen.

5.3 Speisen und Getränke dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.

5.4 Das Rauchen in der Moseltherme ist untersagt. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.

5.5 Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen in das Bad nicht mitgebracht werden.

5.6 Badegäste dürfen Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte nicht nutzen.

5.7 Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.

5.8 Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Darüber hinausgehende Körperpflege (z.B. Rasieren, Nägel schneiden) ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

5.9 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

5.10 Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in Badekleidung gestattet (ausgenommen Duschanlagen). Textilfreie Badezeiten werden gesondert bekannt gegeben. Die Saunakabinen sind generell textilfreie Zonen. Ausgenommen ist als Saunakleidung deklarierte Bekleidung.

5.11 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.

5.12 Die Nutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Schnorchelgeräten etc.) ist nur im Mehrzweckbecken gestattet.

5.13 Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.

5.14 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung durch die Verwaltung.

§ 6 Aufsicht und Hausrecht

6.1. Das Aufsichtspersonal sorgt für Sicherheit und Ordnung, für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und übt das Hausrecht aus. Der Badegast hat den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

6.2. Badegeäste, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen oder gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können ohne Erstattung des Entgeltes des Bades verwiesen werden.

6.3. Rettungs- und Fluchtwege sind freizuhalten.

6.4. Das längere Parken unmittelbar vor der Moseltherme ist nur mit entsprechendem Ausweis möglich.

§ 7 Haftung

7.1 Die Badegäste benutzen die Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

7.2 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.

7.3 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden an den auf Parkflächen des Bades abgestellten Fahrzeugen.

7.4 Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/ oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung tritt mit Aushang in Kraft und ersetzt alle vorhergehenden Fassungen.

Kröv, den 02.01.2023

gez:
Burch
Kaufm. Werkleiter

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